Satzungfür
den Verein "Memor Gernsheim"
§
1
Name, Sitz und Zweck
(1) Der
Name des Vereins lautet "Memor Gernsheim".
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz "e.V."
(2) Der
Verein mit Sitz in Gernsheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemein-nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abga-benordnung.
(3) Der
Zweck des Vereins ist die Pflege des Andenkens an die Bürgerinnen
und Bü-ger sowie deren Nachkommen, insbesondere aus Gernsheim,
die in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes wegen ihrer Rasse,
ihrer körperlichen oder psychischen Eigenarten, ihrer Gesinnung
oder ihres Widerstandes gegen den Naziterror verfolgt worden sind.
Dies schließt zielgerichtete Aktivitäten zur Erkundung
und Entdeckung lokalgeschichtlicher Fakten und Zusammenhänge
in jenen Jahren der Diktatur sowie eine geschichtsbewusste Denkmalpflege
ein.
Die Tätigkeit des Vereins dient darüber hinaus insbesondere
dem Festigen und Verankern eines staatsbürgerlichen Bewusstseins
der demokratischen Verantwortung in Gegenwart und Zukunft.
Sie ist im Sinne einer geschichtsbewussten Gedenkkultur der Toleranz
und dem Völkerverständigungsgedanken verpflichtet.
Aus dieser Zwecksetzung folgt, dass sich der Verein den Tendenzen
des Vergessens, Verdrängens und des bequemen Gleichschaltens
aller Gewaltopfer widersetzt. Den im Verein Aktiven geht es dabei
vorrangig um das ehrende Gedenken der Verfolgten und nicht darum,
Schuldige zu suchen und an den Pranger zu stellen.
(4) Der
Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
1.
Initiativen und öffentlichkeitswirksames Auftreten zu den Gedenk-
und Feiertagen, insbesondere der Reichspogromnacht am 9. November
und dem 27. Januar (Befreiung von Auschwitz, offizieller deutscher
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus).
2.
Aufsuchen von historischen Quellen und Nachverfolgen der Spuren über
Verfol-gung und Widerstand in Gernsheim einschließlich seiner
Stadtteile sowie benachbarter Kommunen, sofern sie mit den Geschehnissen
oder betroffenen Personen in Beziehung standen. Dazu gehört das
Befragen insbesondere der Zeitzeugen oder deren Nachkommen
3.
Vervollständigen der öffentlichen Darstellung dieser besonderen
lokalgeschichtlichen Epoche in Ausstellungen sowie durch andere geeignete
Medien
4.
Nutzen von Ressourcen in Forschungseinrichtungen und in geeigneten
anderen Organisationen durch Kooperationspartnerschaften.
5.
Der Verein tritt jedwedem rassistischen, intoleranten, neonazistischen
und antidemokratischen Gedankengut, wo es sich zeigt, offensiv und
mit den Mitteln der demokratischen Öffentlichkeit entgegen.
6.
Der Verein richtet sich mit seinen Aktivitäten und Initiativen
auch und im Besonderen an Heranwachsende. Ihnen ist die historische
Lehre aus der Zeit der Diktatur nahe zu bringen, um sie zu befähigen,
sich im demokratischen Sinne mit den Erscheinungen von Fremdenfeindlichkeit
und Rassenhass kritisch auseinanderzusetzen. Der Verein pflegt dazu
kooperative Kontakte mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Weitere
§§ betreffen
bzw. regeln die Gemeinnützigkeit, den Erwerb der Mitgliedschaft
und die Mitgliedsbeiträge, die Beendigung der Mitgliedschaft,
die Organe des Vereins, die Kassenprüfung, die Zuständigkeiten
der Mitgliederversammlung sowie andere wichtige Punkte gemäß
den rechtlichen Vorschriften.
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